(13.11.2025) Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und dem weltweiten Mangel an Rohstoffen richtete Ungarn ein Verfahren ein, das eine Notifizierungspflicht für Ausfuhren von Baumaterialien und die Möglichkeit für den ungarischen Staat vorsah, ein Vorkaufs- und Ankaufsrecht für Baumaterialien auszuüben.