Amtsgericht München: Rücksichtslose Falschparkerin trägt Mitschuld an Unfall

März 11, 2026 | Verkehrs- und Schadensrecht

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

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