Mit Ablauf des 31. März 2026 ist Frau Richterin am Bundesarbeitsgericht Margot Weber in den Ruhestand getreten. Frau Weber war seit Mai 2013 Richterin am Bundesarbeitsgericht. Die ersten Jahre ihrer Arbeit im Fünften Senat wurden durch die Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt und Annahmeverzug des Arbeitgebers geprägt. In ihrer richterlichen Tätigkeit im Neunten Senat hatte Frau Weber maßgeblichen Anteil daran, die unionsrechtlichen Vorgaben, die der Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub zu beachten hat, in nationales Recht umzusetzen. Während ihrer Tätigkeit im Zehnten Senat hat Frau Weber vor allem die Rechtsprechung im Bereich der variablen Vergütungsbestandteile maßgebend mitgeprägt.
9 AZR 32/25
Tarifvertragliche Begrenzung von Teilzeit - Tarifvertragsauslegung
