Sichtbare Tätowierungen auf beiden Handrücken hindern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Polizei nicht, wenn sie inhaltlich unbedenklich sind. Das hat das VerwG Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Frau mit sichtbaren Tattoos darf Kriminalpolizistin werden
