(30.01.2024) Mit Urteil vom 25.01.2024 zum Aktenzeichen 67 S 264/22 hat die unter anderem für Berufungen in Wohnraummietsachen zuständige Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin II einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Mitte teilweise stattgegeben.
Quelle: IBR News
Link: Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen fehlenden Ersatzwohnraums zu zumutbaren Bedingungen?
