(07.08.2026) Der Nachweis der elektronischen Zustellung eines Urteils – hier an eine Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts – kann nach den prozessrechtlichen Vorgaben nur durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis geführt werden. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung reicht hierfür ebenso wenig aus wie für eine Heilung des wegen Fehlens des elektronischen Empfangsbekenntnisses begründeten Mangels der Zustellung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Wohngipfel: 89 Prozent der Mieter:innen in Großstädten halten härtere Strafen gegen Mietwucher für wirkungsvoll
DGB und Mieterbund fordern mehr Mieterschutz (14.10.2026) Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern im Rahmen des am 15. Oktober in Berlin stattfindenden Wohngipfels mehr Tempo bei den mietrechtlichen Reformen der Bundesregierung....
