Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches Empfangsbekenntnis möglich

Aug. 7, 2026 | unkategorisiert

(07.08.2026) Der Nachweis der elektronischen Zustellung eines Urteils – hier an eine Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts – kann nach den prozessrechtlichen Vorgaben nur durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis geführt werden. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung reicht hierfür ebenso wenig aus wie für eine Heilung des wegen Fehlens des elektronischen Empfangsbekenntnisses begründeten Mangels der Zustellung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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