Festival macht aus Grünland keine bauliche Anlage!

Aug. 27, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(27.08.2024) In letz­ter Se­kun­de klappt es doch, beim MOYN-Fes­ti­val in Oyten konn­ten 6.500 Men­schen fei­ern. Das OVG Lü­ne­burg kas­sier­te eine bau­auf­sicht­li­che Ver­fü­gung des Land­krei­ses, die die Ver­grö­ße­rung der Ver­an­stal­tung zu­nächst un­ter­sagt hatte. Die an­geb­lich feh­len­de Bau­ge­neh­mi­gung sei gar nicht nötig. …

Quelle: IBR News
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