Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Feiertagszuschläge: Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts
