Fehlerhafte Auskünfte des Callcenters: Fluggesellschaft muss Kosten für Ersatzflüge erstatten

Feb. 3, 2026 | Arbeitsrecht

Eine Fluglinie haftet für fehlerhafte Auskünfte ihrer Callcenter-Mitarbeiterin. Lässt sich der Information der Mitarbeiterin entnehmen, dass die Fluggäste sich selbst um Ersatzflüge für einen annullierten Flug kümmern müssten, muss die Fluggesellschaft die Kosten der Ersatzflüge erstatten.

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