Fehlende Dokumentation verletzt Bewerbungsverfahrensanspruch bei Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst

Mai 22, 2026 | Arbeitsrecht

Ein Bewerber im öffentlichen Dienst kann zur Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der einstweiligen Verfügung die vorläufige Freihaltung mehrerer inhaltsgleicher Stellen verlangen, wenn sich sein Anspruch jeweils auf eigenständige Auswahlverfahren mit unterschiedlichen Bewerberfeldern bezieht. Eine fehlende Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen verletzt den Bewerbungsverfahrensanspruch bereits als eigenständiger, nicht heilbarer Verfahrensfehler.

Ähnliche Beiträge

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...

3 ABB 3/25

Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge