Das LAG München hat die Kündigung einer Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau für wirksam erklärt. Die Referentin hatte auf einer Anti-Coronamaßnahmen-Demonstration dem Staat faschistoide Tendenzen unterstellt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Faschismusvergleich: Kündigung der Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau wirksam
