(20.12.2023) Wird im Bescheid über die Feststellung eines erbschaftsteuerlichen Grundbesitzwertes das Grundstück so fehlerhaft bezeichnet, dass nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, was von der Feststellung genau umfasst sein soll, ist der Bescheid nichtig. Dies hat das FG Hessen in Kassel entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Falsche Grundstücksbezeichnung führt zu nichtigem Bescheid über Grundbesitzwert
