Extravaganter Portalrahmen: Keine Baugenehmigung für Tor zum Adelshof

Dez. 2, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(02.12.2024) Ein Landwirt hatte seiner Hofeinfahrt ein opulentes Tor mit Säulen und Skulpturen gegönnt – ohne eine Baugenehmigung einzuholen. Die verwehrte ihm auch das VG Koblenz, da half auch das Argument des Mannes nicht, es handele sich um einen „Adelshof“.

Quelle: IBR News
Link: Extravaganter Portalrahmen: Keine Baugenehmigung für Tor zum Adelshof

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....