Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Dies hat der Bundestag am 15. Juni 2023 beschlossen, der Bundesrat stimmte am Tag darauf zu.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Europäisches Entsenderecht gilt auch für den Straßenverkehr
