Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die unterlassene Aufnahme einer Arbeit jedenfalls dann kein sozialwidriges Verhalten darstellt, wenn das Jobcenter den Betroffenen „allein lässt“ und nicht die nötige Hilfe leistet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Erstattungsforderung des Jobcenters: Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?
