Der Ernstfall: Ein naher Angehöriger verstirbt, doch das Original-Testament bleibt unauffindbar – vorhanden ist lediglich eine Kopie. Reicht diese Kopie aus, um im Erbscheinsverfahren als Erbe anerkannt zu werden? In der Praxis lautet die Antwort häufig: nein. Mit Beschluss vom 7. August 2025 (Az. 8 W 66/24) hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken die ohnehin strengen Hürden für die Verwertbarkeit einer Testamentskopie als Grundlage eines Erbscheins weiter präzisiert. Der zentr …
5 AZR 38/25
Privatnutzung eines Dienst-Pkw - Berechnung des pfändbaren Einkommens
