Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie

Juni 22, 2016 | Arbeitsrecht

Das Bundeskabinett hat am 01.07.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen, welches die Richtlinie 2014/50/EU in nationales Recht umsetzt. Zentrales Anliegen des Entwurfs ist die Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften im Falle des Arbeitgeberwechsels.  Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nach abschließender Beratung am 12.11.2015 angenommen.

Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...