Der Arbeitnehmer darf einer vom Betriebsübernehmer eingeführten Veränderung der Bezeichnung eines Zuschlags in den regelmäßigen Entgeltabrechnungen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert beimessen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Entstehen eines Anspruchs auf Entgeltzuschläge durch betriebliche Übung
