Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG: MS-Office Kenntnisse müssen nicht mit Zeugnissen belegt werden

Aug. 12, 2025 | Arbeitsrecht

Der Umgang mit MS-Office ist für die meisten Menschen selbstverständlich, ohne dass dieses in Zeugnissen besonders erwähnt werden müsste. Außerdem können sehr gute MS-Office Kenntnisse auch ohne umfangreiche Schulungen im täglichen Gebrauch erworben werden. Von dem Fehlen irgendwelcher Nachweise kann daher nicht darauf geschlossen werden, dass keine sehr guten MS-Office Kenntnisse vorliegen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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