(04.12.2025) Wer vor Gericht erscheinen muss, wird nach dem JVEG entschädigt. Mehr als 25 Euro pro Stunde Verdienstausfall sind dabei aber nicht zu holen, auch wenn man mehr verdient. Nicht einmal die 3,30 Euro Portokosten für die Geltendmachung der Entschädigung sind drin, so das LSG Thüringen.