(16.12.2024) Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nicht wegen der Verletzung von Pflichten des Verwalters aus dem mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossenen Vertrag gegen den Verwalter vorgehen. Das ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Sache der Gemeinschaft.
Quelle: IBR News
Link: Einzelner Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch gegen die Verwaltung
