Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig

Dez. 2, 2025 | Arbeitsrecht

Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten angerechnet – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dies verstößt laut BSG nicht gegen Verfassungsrecht.

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