Einigungsstelle ohne Vorverhandlungen – Grenzen gewerkschaftlicher Beteiligung

Feb. 14, 2026 | Arbeitsrecht

Eine Einigungsstelle kann ausnahmsweise auch ohne jegliche vorherige Verhandlungen zwischen den Betriebspartnern eingesetzt werden. Der Betriebsrat hat kein Recht auf Hinzuziehung eines Gewerkschaftsbeauftragten bereits zu den innerbetrieblichen Verhandlungen über die Vereinbarung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans.

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