Einführung einer Zeiterfassung – Einigungsstellen mit verschiedenen Betriebsratsgremien

Juni 16, 2025 | Arbeitsrecht

Sind weder Konzernbetriebsrat noch Gesamtbetriebsrat offensichtlich unzuständig, können zwei Einigungsstellen zur Regelung derselben Angelegenheit eingesetzt werden. Zur Vermeidung divergierender Einigungsstellenbeschlüsse ist es in diesen Fällen angezeigt, jeweils denselben Einigungsstellenvorsitzenden zu bestellen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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