Ein Jahr Ersatzbaustoffverordnung: Ziele der Politik nicht erreicht

Aug. 20, 2024 | Bau- und Architektenrecht

Überbordende Bürokratie, keine Schonung von Deponieraum, fehlende Marktakzeptanz für Sekundärbaustoffe

(20.08.2024) Nach über 15 Jahren Diskussion trat am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Diese soll die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern und den Einsatz von Recyclingbaustoffen erhöhen. Mineralische Bauabfälle sind mit über 220 Mio. Tonnen die größte Abfallmenge in Deutschland.

Quelle: IBR News
Link: Ein Jahr Ersatzbaustoffverordnung: Ziele der Politik nicht erreicht

Ähnliche Beiträge

Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken

(31.03.2026) Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen...

Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

(31.03.2026) Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden. Der Zentralverband des Deutschen...