Ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins unterfällt der Sozialversicherungspflicht

Nov. 12, 2025 | Arbeitsrecht

Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war mit dieser Tätigkeit abhängig beschäftigt und nicht ehrenamtlich tätig. Er war damit in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, so dass Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen.

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