Ehegatte muss in der Trennungszeit die hälftige Miete zahlen!

Juli 8, 2016 | Mietrecht

OLG Bremen, Beschluss vom 17.02.2016 – 4 WF 184/15

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Ehegatte muss in der Trennungszeit die hälftige Miete zahlen!

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....