Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

Feb. 28, 2024 | Mietrecht

(28.02.2024) Mit Beschluss vom 15.02.2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Landkreis Mühldorf am Inn zurückgewiesen und die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche als rechtswidrig eingestuft.

Quelle: IBR News
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