(28.02.2024) Mit Beschluss vom 15.02.2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Landkreis Mühldorf am Inn zurückgewiesen und die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche als rechtswidrig eingestuft.
Quelle: IBR News
Link: Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
