(20.05.2026) Heute nimmt die Bundesnetzagentur ihre neue Aufgabe als digitale Datendrehscheibe bei Kurzzeitvermietungen auf. Die EU-Verordnung 2024/1028 führt zum 20. Mai 2026 ein System zum digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Vermietern von Kurzzeit-Unterkünften, Behörden und Statistikämtern ein. Herzstück ist eine zentrale digitale Datendrehscheibe pro Mitgliedstaat, an die Online-Plattformen Buchungsdaten digital, automatisiert und datenschutzkonform senden und von der berechtigte Behörden diese Daten digital abrufen können.
Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags: Wie ist die tarifliche Überlastquote zu berechnen?
Die Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags kann ergeben, dass Arbeitnehmer außerhalb des tariflichen Geltungsbereichs bei der Berechnung, ob eine sog. Überlastquote erfüllt ist, zu berücksichtigen sind.
