Die Zustellung durch Einwurf-Einschreiben im „Scan-Verfahren“ liefert keinen Anscheinsbeweis für den Zugang

Juli 14, 2026 | Arbeitsrecht

Ein im „Scan-Verfahren“ erstellter Auslieferungsbeleg kann nicht den Anschein begründen, dass ein sog. Einwurf-Einschreiben in die Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt wurde, sondern allenfalls, dass ein solcher Vorgang unmittelbar bevorsteht. Damit entfällt der für die Annahme eines Anscheinsbeweises maßgebliche Anknüpfungspunkt einer wahrheitsgemäßen Bestätigung einer bereits erfolgten Zustellung.

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