Die Grenzen des AGG: Schwerbehinderte Mieterin muss Hundezaun abbauen

Mai 8, 2025 | Mietrecht

(09.05.2025) Für den Auslauf ihres Assistenz-Hundes stellte eine schwerbehinderte Mieterin einen Hasendrahtzaun auf. Das Problem: Die Fläche war vom Mietvertrag nicht umfasst. Die Frau sah den Vermieter in der Pflicht, den Zaun zu erlauben. Das AG Brandenburg entschied anders.

Quelle: IBR News
Link: Die Grenzen des AGG: Schwerbehinderte Mieterin muss Hundezaun abbauen

Ähnliche Beiträge

Klarheit in der Wärmepolitik statt neuer Debatten

(12.11.2025) Die Hängepartie um das Heizungsgesetz lähme Betriebe und verunsichere Verbraucher. Für eine nachhaltige Wärmepolitik brauche es klare Rahmenbedingungen mit verlässlichen Vorgaben, so ZDH-Generalsekretär Schwannecke zu Stefan Lange (Augsburger...