(09.05.2025) Für den Auslauf ihres Assistenz-Hundes stellte eine schwerbehinderte Mieterin einen Hasendrahtzaun auf. Das Problem: Die Fläche war vom Mietvertrag nicht umfasst. Die Frau sah den Vermieter in der Pflicht, den Zaun zu erlauben. Das AG Brandenburg entschied anders.
Quelle: IBR News
Link: Die Grenzen des AGG: Schwerbehinderte Mieterin muss Hundezaun abbauen
