Die Ankündigung eines Antrags ist kein Antrag

Juni 27, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(27.06.2023) Kün­digt ein Rechts­an­walt dem Ge­richt an, dass die Be­ru­fungs­be­grün­dungs­frist wohl ver­län­gert wer­den müsse, muss er die­sen Ver­län­ge­rungs­an­trag kon­kret auch stel­len. Der Bun­des­ge­richts­hof lehn­te ein Wie­der­ein­set­zungs­ge­such nach Ab­lauf der Frist ab, weil der An­walt durch einen recht­zei­ti­gen An­trag die Wie­der­ein­set­zung hätte ent­behr­lich ma­chen kön­nen. Die bloße An­kün­di­gung könne auch nicht als kon­kre­ter An­trag ver­stan­den wer­den.

Quelle: IBR News
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