Wertgrenzen für Direktaufträge angehoben
(19.12.2024) Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 die von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten sogenannten „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Deutliche Bürokratieentlastung bei der Vergabe Öffentlicher Aufträge durch den Bund beschlossen
