Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist unzulässig

Jan. 26, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(26.01.2017) Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 (Az. 1 KN 151/15) die 3. Änderung des Bebauungsplans „Campingplatz Drage/ Stove“ für unwirksam erklärt. Diese erfasst einen Teil eines großen Campingplatzgeländes an der Elbe. Bereits bisher waren dort Wochenendhäuser zulässig; in der Vergangenheit wurde das Gebiet aber zunehmend auch zum dauerhaften Wohnen genutzt. Der Bebauungsplan sollte diese Nutzung legalisieren und ein Nebeneinander von vorübergehendem und dauerhaftem „Wohnen in der touristischen Gemeinschaft“ ermöglichen.

Quelle: IBR News
Link: Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist unzulässig

Ähnliche Beiträge

Was ist neu im Mai 2026?

Diese Neuregelungen treten in Kraft (04.05.2026) Angesichts der hohen Spritpreise werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Senkung der Energiesteuer entlastet. Die Krankenhausreform wird für den ländlichen Raum geöffnet. Der Aufbau der...

EuGH-Vorlage zu vergütetem Vaterschaftsurlaub

Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.

Baukonjunktur: Krise im Wohnungsbau – Straßenbau schwach

Iran-Krieg dämpft Hoffnung auf Erholung (30.04.2026) Die Stimmung in der baden-württembergischen Bauwirtschaft ist gedämpft: Trotz eines Auftragszuwachses von real 18,7 Prozent in den Monaten Januar und Februar 2026 sind die Zukunftserwartungen in den Bauunternehmen...