Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat Anwendungshinweise zu dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework veröffentlicht. Das Dokument enthält einerseits Informationen für die Datenexporteure, also die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die Daten in die USA übermitteln. Andererseits erfahren betroffene Personen, welche Rechtsschutz- und Beschwerdemöglichkeiten sie haben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Datenschutzkonferenz veröffentlicht Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework
