Mit der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 17.7.2023 wurde das Meldeverfahren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig digitalisiert. Bereits jetzt erfolgt der weit überwiegende Teil der Anzeigen digital über das Bundesportal nach dem Onlinezugangsgesetz bzw. das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist die Verwendung bestimmter Anzeigeformulare zwingend vorgegeben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 9: Neues digitales Meldeverfahren für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie in der Sozialverwaltung
