Hertha BSC hat keinen Anspruch gegen das Land Berlin auf Erstattung von Gehältern, die der Verein an Mitarbeiter für Zeiten geleistet hat, in denen sich diese als Kontaktpersonen in Corona-Quarantäne befanden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Corona-Quarantäne: Hertha BSC bekommt Mitarbeiterlohn nicht vom Land Berlin erstattet
