Commerzbank: Ausgebliebene Betriebsrentenanpassung 2022 rechtmäßig

Okt. 31, 2025 | Arbeitsrecht

Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1.7.2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG.

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6 AZR 73/25

TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen