Mietrecht

Datenschutz-Falle beim Hausverkauf: Wohnraumfotos im Online-Exposé müssen freigegeben sein

(30.07.2024) Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses. Denn Bilder von bewohnten Räumen sind sogenannte personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung. Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, so kann dies Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben. Das hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einer aktuellen Entscheidung festgestellt. Die Klage eines Ehepaars aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wegen Verletzung ihrer Privatsphäre hat die Kammer aber trotzdem abgewiesen. Denn es hatte den Makler selbst ins Haus gelassen, damit die Bilder gemacht werden konnten.

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Gelbe Tonne gehört auf das Grundstück, nicht auf die Straße

(29.07.2024) Gelbe Ton­nen sind laut VG Han­no­ver grund­sätz­lich auf pri­va­ten Flä­chen un­ter­zu­brin­gen. Nur für den Zeit­raum un­mit­tel­bar vor und nach deren Lee­rung dür­fen sie – wenn nötig – auf Geh­we­gen ab­ge­stellt wer­den. Ein wich­ti­ges Ar­gu­ment war das Ge­wicht der Ton­nen.

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Immobilienbranche erwartet Push in der neuen EU-Legislaturperiode: "Freie Bahn für Investitionen – damit Europas Wirtschaft durchstartet, Extra-Jobs entstehen und Wohnraummangel kein Dauerzustand wird"

(26.07.2024) Aus Sicht der Immobilienwirtschaft braucht Europa in der neuen Legislaturperiode ein Mehr an Freiraum, um auf breiter Front einen echten Investitionsschub in Gang zu setzen.

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Wohnungsbau im Mai weiter im Orderminus

(25.07.2024) „Für den Wohnungsbau gab es im Mai kein Frühlingserwachen. Im Gegenteil – die Tristesse setzt sich unverändert fort. Der reale2 Auftragseingang lag um 3,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Für die ersten fünf Monate wird ein Minus von 4,0 Prozent ausgewiesen. Es ist somit kein Wunder, dass die Bauunternehmen einen realen Umsatzrückgang von 15,0 bzw. 12,0 Prozent melden“, kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, die am 25.07.2024 veröffentlichten Konjunktur-Zahlen.

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Öffentliche Gebäude zukunftssicher realisieren

Holz-Fertigbau ist Vorreiter für nachhaltiges, serielles Bauen

(25.07.2024) Das serielle und modulare Bauen bietet viele Vorteile, darunter kürzere Bauzeiten, Kosteneffizienz und Qualitätskontrolle. Um das Potenzial dieser Bauweisen voll auszuschöpfen, müssen jedoch Hemmnisse überwunden werden. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) arbeitet daran mit, das serielle und modulare Bauen praxisfit zu machen, und zeigt mit seinen nachhaltigen Lösungen bereits, wie es im Einklang mit dem Klimaschutz funktionieren kann.

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Sparmotiv "Wohneigentum" erneut unter den Top 3

(25.07.2024) Das Sparmotiv „Wohneigentum“ hat es erneut unter die Top 3 der Sparmotive geschafft. Der Abstand zum vierten Platz ist größer geworden, weil sich ein deutlicher Rückgang beim Sparmotiv „Kapitalanlage“ zeigt. Das sind die auffälligsten Ergebnisse in der aktuellen Sommerumfrage 2024 zum Sparverhalten der Bundesbürger. Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen zum 81. Mal mehr als 2.000 Personen ab 14 Jahren.

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Sommer-Serie: Auf gutem Grund – Teil 1: Kostenrisiko Baugrund

(24.07.2024) Wer ein Neubauvorhaben in Angriff nimmt, hat normalerweise eine genaue Vorstellung von seinem Projekt und dessen künftiger Ausstattung – sowie vom dafür erforderlichen Kostenrahmen. Doch bei der Planung der Finanzierung gerät häufig ein im Wortsinn grundlegender Faktor gern aus dem Blick: der Baugrund, auf dem das Haus errichtet werden soll. Gerade im Schlüsselfertigbau gehen private Bauherren häufig davon aus, dass sich das beauftragte Bauunternehmen um Aushub und Bebaubarkeit des Bodens kümmert und diese Leistungen im Komplettpreis bereits berücksichtigt hat. Doch das ist in der Regel nicht der Fall: Im Komplettpreis enthalten ist grundsätzlich immer nur das, was vorher auch vertraglich vereinbart wurde. Jede Zusatzleistung kostet extra. Und falls im Bauvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt das so-genannte Baugrundrisiko überwiegend bei den Bauherren.

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