Mietrecht

Baugenehmigungen für Wohnungen im September 2024: -23,1 % zum Vorjahresmonat

Baugenehmigungen von Januar bis September 2024 zum Vorjahreszeitraum: -19,7 %

(18.11.2024) Im September 2024 wurde in Deutschland der Bau von 15 300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 23,1 % oder 4 600 Baugenehmigungen weniger als im September 2023. Im Zeitraum von Januar bis September 2024 wurden 157 200 Wohnungen genehmigt. Das waren 19,7 % oder 38 500 weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Quelle: IBR News
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Baugenehmigungen: Keine Besserung in Sicht

Ampel-Aus verschiebt dringend notwendige Entscheidungen

(18.11.2024) „Nach den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres müssen wir eine bittere Bilanz für den Wohnungsbau ziehen. Unsere Befürchtungen werden wahr: Der Wohnungsmangel fällt der Regierung vor die Füße. Noch schlimmer: Das Aus der Ampel sorgt dafür, dass dringend erforderliche Entscheidungen um mindestens ein halbes Jahr vertagt werden. Bis zu einem beschlossenen Bundeshaushalt steht die Förderung von Neubau und Sanierung auf der Kippe. Zwar hat sich im September der Genehmigungsrückgang für alle Wohnungen abgeschwächt, eine durchgehende Besserung ist aber nicht in Sicht.“ So kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die heute vom Statistischen Bundesamt bekanntgegebenen Genehmigungszahlen für den September. Mit nur noch 15.300 Wohnungen im Neu- und Umbau wurde das Ergebnis des Vorjahresmonats um weitere 23,1 Prozent unterschritten (Januar bis September: minus 19,7 Prozent).

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Baubranche klagt über mangelnde Aufträge Dr. Jansen: "Ausschreibungen gehen signifikant zurück"

(18.11.2024) Die Auftragslage in Mecklenburg-Vorpommern wird spürbar schlechter, stellt der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. fest. „Die aktuelle Auftragslage im Baugewerbe Mecklenburg-Vorpommern ist besorgniserregend. Im Juli und August verzeichnete die Branche einen Rückgang der Aufträge um 11,1 bzw. 0,3 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten. Bisher war insbesondere der Hochbau mit einem Minus von 33,8 Prozent im Juli und 28,0 Prozent im August betroffen“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. Dr. Jörn-Christoph Jansen.

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Und noch einmal: Schonfristzahlung greift ausschließlich bei fristloser Kündigung!

(15.11.2024) Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands beziehungsweise eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 23.10.2024.

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DAV fordert Neufassung der §§ 650b und 650c BGB

(15.11.2024) Der DAV plädiert dafür, die Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts neu zu fassen, da diese Vorschriften die gesetzgeberischen Zielstellungen verfehlen, erhebliches Interpretations- und Streitpotential bieten und sich in der Praxis nicht bewährt haben.

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Klage gegen Deutschland: Freier Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränkt

(15.11.2024) Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Deutschland hat versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.

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BSB warnt vor Förderstopp bei Neubau und Gebäudemodernisierung nach Ampelbruch

(15.11.2024) Entgegen der Darstellung der Bundesregierung sieht der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) die Fortführung der Förderprogramme in den Bereichen privater Neubau und Gebäudemodernisierung über den Jahreswechsel hinaus als stark gefährdet an. Grund ist die Unsicherheit um den Bundeshaushalt 2025 nach dem Bruch der Ampelkoalition. Die vorläufige Haushaltsführung, die bei einem Scheitern der Haushaltsverhandlungen ab 2025 greift, könnte wichtige Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) für private Bauvorhaben und energetische Gebäudemodernisierungen zunächst einfrieren. Dies würde zu einem abrupten Stopp aller laufenden Maßnahmen führen und zahlreiche Verbraucher, die auf Förderungen angewiesen sind, vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen.

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