Mietrecht

Bau-Turbo im Bundestag beschlossen

Online-Konferenz am 17. Oktober

(10.10.2025) Der Deutsche Bundestag hat am 09.10.2025 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet. Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte in ihrer Rede zudem eine Online-Konferenz zum Umsetzungslabor für den Bau-Turbo für den 17. Oktober an.

Quelle: IBR News
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Baugewerbe: Bau-Turbo allein löst die Krise nicht

(10.10.2025) Der Bundestag hat am 09.10.2025 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Ziel ist es, die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):

Quelle: IBR News
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Keine Mehrheit für Mietwuchergesetz der Linken

(09.10.2025) Die Fraktion Die Linke hat für ihren Gesetzentwurf zur Verschärfung des Mietwucherparagrafen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz keine Mehrheit gefunden. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses lehnte am Mittwochmorgen den Entwurf eines Gesetzes „zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)“ (21/134) nach kurzer Aussprache ab. Für die Vorlage stimmten neben der Fraktion Die Linke auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei Ablehnung der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD.
(Quelle: Deutscher Bundestag)

Quelle: IBR News
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Bundestag entscheidet heute über Bau-Turbo

Mieterbund sieht dringenden Reformbedarf

(09.10.2025) Der Deutsche Bundestag befasst sich heute abschließend mit dem Gesetzentwurf zum sogenannten Bau-Turbo („Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, BT-Drs. 21/781 neu). Vorgesehen ist die Verlängerung des Schutzes von Mieter:innen vor Wohnungsverlust durch Umwandlung von Miet- in Wohneigentum. Zudem sollen Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit haben Gebiete auszuweisen, in denen Mieterinnen und Mieter besonders vor Verdrängung geschützt werden. „Beide Instrumente sind zentral zum Schutz von Mieterhaushalten vor Verdrängung und Kündigung sowie zur Nutzung von Vorkaufsrechten oder Baugeboten für Kommunen“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, anlässlich der heute stattfindenden 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag.

Quelle: IBR News
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Regierung legt Entwurf für Tariftreuegesetz vor

(07.10.2025) Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (21/1941) vor. Darin erläutert die Regierung, warum sie ein solches Gesetz für nötig hält: Die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien sei trotz Änderungen am Tarifautonomiestärkungsgesetz, Tarifvertragsgesetz und am Mindestlohngesetz weiter zurückgegangen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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BVMB: "Modernisierung darf nicht am Bau vorbeigehen!"

Bisherige Maßnahmen greifen aus Sicht des Verbands zu kurz

(07.10.2025) Weniger Bürokratie, mehr Digitales und mehr Bürgernähe – mit diesen drei Säulen will die Bundesregierung Deutschland aus der Krise führen. 80 Einzelmaßnahmen sieht die im Kabinett beschlossene sogenannte „Modernisierungsagenda“ vor. Schnellere Verfahren, einfachere Genehmigungen und mehr digitale Lösungen – das sind auch Punkte aus dem Wunschzettel der Bauwirtschaft. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) bleibt allerdings nach der Vorstellung der neuen Agenda skeptisch.

Quelle: IBR News
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Wasserstraße: Auch sicherheitskritischen Bauprojekten droht Stopp durch Unterfinanzierung

(06.10.2025) Zum Finanzloch im Bundeshaushalt bei der Straßen- und Schieneninfrastruktur kommt ein weiteres hinzu: Bis 2029 muss die Bundesregierung nach Berechnungen der BAUINDUSTRIE 7 Milliarden Euro in die Wasserstraßeninfrastruktur investieren, um den Substanzverlust an den Wasserstraßen zu stoppen und wirksame Impulse zur Bewältigung des Sanierungsstaus zu setzen.

Quelle: IBR News
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