Mietrecht

Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

(04.01.2024) Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen kann, führen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS später nicht zu Schadenersatzansprüchen.

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Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?

(03.01.2024) Jedes Jahr aufs Neue verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese reichen vom einfachen Brandfleck an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Unterschiedliche Versicherungen decken viele durch Feruwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, nehmen die Versicherer gerne den Verantwortlichen in Regress. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit herabgesetzt sein.

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Aktivierung leerstehender Gebäude

(02.01.2024) Die Bundesregierung sieht in der Aktivierung leerstehender Gebäude einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Im Bündnis bezahlbarer Wohnraum hätten die Partner im Oktober 2022 ein Maßnahmenpaket vereinbart, das eine „Strategie zur Aktivierung des Leerstands durch Steigerung der Attraktivität von vor allem strukturschwachen Regionen“ vorsehe, heißt es in der Antwort (20/9803) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9429) der Unionsfraktion.

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Risiken durch Unwetter richtig absichern

Wenn extreme Wetterlagen das Eigenheim bedrohen

(29.12.2023) Sturm und vor allem viel Regen: Über die Weihnachtstage erlebten viele Regionen Sachsens eine schwierige und mitunter bedrohliche Wetterlage. Vor allem Besitzer*innen von Wohneigentum schauten besorgt auf Nachrichten und Wettervorhersagen. Ob überflutete Keller oder umgestürzte Bäume, Schäden durch Unwetter treten in den letzten Jahren regelmäßig auf und damit verbunden der Wunsch nach passender Versicherung.

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VNW und Haus & Grund zur Wohnungspolitik der schwarz-grünen Landesregierung: "Weiter so" wäre der falsche Kurs!

(29.12.2023) Die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft hat von der Landesregierung eine Kurskorrektur in der Wohnungspolitik gefordert. Ein „Weiter so“ wäre falsch, erklärten Alexander Blaek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, und Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Donnerstag in Kiel.

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Pressemitteilung zum Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Förderungen dürfen zum Start des Heizungsgesetzes nicht auf sich warten lassen

(28.12.2023) Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert zum Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024, dass die angekündigten Förderungen nun auch folgen. „Nach einem mühsamen Gesetzgebungsverfahren handelt es sich bei dem neuen Heizungsgesetz um einen tragfähigen Kompromiss. Es umfasst die dringend benötigte Technologieoffenheit, um eine effiziente Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen. Zudem gibt die Anbindung des Gesetzes an die kommunale Wärmeplanung einen angemessenen Vorlauf, um einen Heizungswechsel zu vorzubereiten und alle Optionen seriös zu prüfen. Damit das Gesetz aber ein Erfolg wird, müssen die versprochenen Förderungen auch zur Verfügung gestellt werden. Der noch offene Bundeshaushalt droht sonst, den Fortschritt im Gebäudesektor auszubremsen“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

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Kleinunternehmerregelung bei Umsatzsteuer: Wann kommt sie zur Anwendung?

(28.12.2023) Selbstständige Unternehmer sind in Deutschland dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Waren und Dienstleistungen zu erheben – auch bekannt als Mehrwertsteuer – und diese ans Finanzamt weiterzuleiten. Diese Pflicht haben auch Freiberufler. Der übliche Umsatzsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte für bestimmte Waren und Leistungen 7 %. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Ausnahme für Unternehmer geschaffen, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Dies ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung.

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Schaden für den Wohnungsbau unumkehrbar

Bauunternehmen müssen jetzt Personal abbauen. Politischer Befreiungsschlag bleibt weiter aus.

(22.12.2023) Beim Wohnungsbau ist kein Lichtblick in Sicht: Die Bauunternehmen1 meldeten für Oktober im Vorjahresvergleich in dieser Sparte ein reales Orderminus von 5,1 Prozent. „Wir sehen zwar keine zweistelligen Minusraten mehr, von einer Talsohle sind wir aber noch entfernt. Besonders bitter ist, dass diese negative Entwicklung einen sehr langen Atem hat, schließlich mussten die Wohnungsbauunternehmen schon im Oktober 2022 einen Orderrückgang von 25 Prozent verkraften. Und obwohl die schlechten Meldungen im Wohnungsbau nicht abreißen, bleibt der Befreiungsschlag durch Bund und Länder aus und die Politik scheint gedanklich schon in den Weihnachtsferien zu sein. Anders ist das alles nicht mehr zu erklären.“ Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für das Bauhauptgewerbe.

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Terminhinweis BGH: Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen

(22.12.2023) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren darüber zu entscheiden, ob – und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen – die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.

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