Mietrecht

Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen endet am 31. Dezember 2024

(23.01.2024) Alle Feuerstätten, die im Handel gekauft werden können, erfüllen sämtliche gesetzliche Vorschriften und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, so dass sie auch in Zukunft uneingeschränkt betrieben werden dürfen. Alte Feuerstätten hingegen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Auf diesen Sachverhalt weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.

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"Energiewende bei 10 Millionen Eigentumswohnungen so nicht machbar"

(22.01.2024) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzubringen, insbesondere in Bestandsgebäuden, in denen sich rund 10 Millionen Eigentumswohnungen befinden. „Doch das GEG ist so, wie es jetzt beschlossen ist, in der Praxis nicht umsetzbar“, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder mit rund 15 Prozent einen beträchtlichen Teil der Eigentumswohnungen in Deutschland betreuen. Auf der Münsteraner Verwalterkonferenz am 18. und 19. Januar 2024 forderte der Verband, das Gesetz für Bestandsgebäude vorerst auf Eis zu legen und so zu überarbeiten, dass es praktikabel sei.

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Immobilienwirtschaft zu zugesagten günstigen KfW-Krediten: "Die Einsicht kommt!"

(22.01.2024) Nach Bekanntwerden weiterer Details zur geplanten Neubauförderung zeigt sich die Immobilienwirtschaft optimistisch, dass der Wohnungsbau wieder etwas auf Touren kommt. „Das ist genau der richtige Ansatz, um Wohnungsbau in Deutschland zu reanimieren“, kommentiert ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner die Pläne. „Unser zäher Kampf für genau diesen Hebel über eine KfW-Förderung hat sich gelohnt. Die Bundesregierung hat trotz knapper Kassen verstanden, dass eine soziale Schieflage entsteht.“ Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte in seiner Bereinigungssitzung den Weg geebnet für ein weiteres Förderprogramm mit einem Volumen von einer Milliarde Euro. Für das Jahr 2025 ist noch einmal die Summe von einer weiteren Milliarde vorgesehen.

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BVMB: "Es wird einfach zu wenig gebaut!"

Verband kritisiert Mutlosigkeit und fehlende Verlässlichkeit der Politik

(22.01.2024) Das Jahr 2024 ist gestartet, das Baujahr wieder angelaufen. Die Hochsaison liegt noch vor der Bauwirtschaft. Aber der Blick in die Kristallkugel für 2024 verheißt nicht wirklich Gutes: Die Lage der mittelständischen Bauwirtschaft bleibt weiter sehr schwierig. Und 2024 wird leider nicht das erste Problemjahr. Für Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), ist der Grund klar: „Es wird insgesamt einfach deutlich zu wenig gebaut.“ Die öffentliche Hand, vor allem die Kommunen, lahmen bei den Ausschreibungen. Von der Bahn kämen mit Blick auf den Sanierungsbedarf viel zu wenige Bauaufträge auf den Markt. Sowohl der Brücken- als auch der Wohnungsgipfel der Bundesregierung seien ohne wesentliche positive Effekte verhallt. Entsprechend liege insbesondere der Wohnungsbau komplett am Boden.

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Bundesgerichtshof zu erbbaurechtlichem Heimfallanspruch wegen nicht fristgerechter Fertigstellung einer Moschee

(19.01.2024) Der unter anderem für das Erbbaurecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Gemeinde, die als Grundstückseigentümerin mit einem Privaten in einem Erbbaurechtsvertrag den Ausschluss der Vergütung für das Erbbaurecht beim Heimfall vereinbart, allein hierdurch nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung verstößt. Allerdings unterliegt die Geltendmachung des Anspruchs auf vergütungslose Rückübertragung des Erbbaurechts einer strengen Ausübungskontrolle im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des gemeindlichen Handelns.

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Schwacher November für den Wohnungsbau

Genehmigungen weiter im freien Fall. Wohnungsbaupolitisches Versprechen für 2024 nötig.

(18.01.2024) „Auch im November 2023 zeigte sich kein Lichtblick bei den Wohnungsbaugenehmigungen. Bei Neu- und Umbauten wurden nur etwa 20.200 Wohnungen genehmigt, ein weiterer deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um 16,9 Prozent. Das Jahresergebnis 2023 dürfte dann nur noch bei 260.000 genehmigten Wohnungen liegen und die Zahl der Fertigstellungen im neuen Jahr weiter auf die 200.000-er Marke zusteuern. Die Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung braucht jetzt einen klaren Kompass mit einem verlässlichen Versprechen für eine echte Wohnungsinitiative in 2024, damit noch vor der Bundestagswahl 2025 der Weg aus der Krise am Wohnungsmarkt und eine Zukunftsperspektive für die Bauunternehmen gelingen kann.“ Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Tim-Oliver Müller die (teilweise geschätzten) Genehmigungszahlen, die das Statistische Bundesamt am 18.01.2024 bekannt gegeben hat. In den Ballungsgebieten bestehe bereits seit Jahren eine riesige Übernachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und die Situation verschärfe sich weiter.

Quelle: IBR News
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