Mietrecht

Trotz Länderkritik: Bund will Grundsteuer-Gesetz nicht ändern

(10.04.2024) Der Bund will trotz lau­ter For­de­run­gen aus den Bun­des­län­dern an den Re­geln für die neue Grund­steu­er fest­hal­ten. Das Ge­setz gebe den Län­dern ge­nü­gend Spiel­raum, die Steu­er­be­rech­nung selbst an re­gio­na­le Be­dürf­nis­se an­zu­pas­sen, ar­gu­men­tiert Fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner (FDP).

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Auch in einer verwalterlosen 2er-WEG kann nur der Verband die Unterlassung zweckwidriger Nutzung verlangen

(09.04.2024) Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht im Wege der actio pro socio von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 09.02.2024.

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Wohnungsbau: Nach Schritt 1 aus Berlin muss Schritt 2 aus Stuttgart folgen

(08.04.2024) „Nicht nur das Bauhandwerk, sondern das gesamte Handwerk macht sich Sorgen um die Probleme im Wohnungsbau. Rückgänge bei Investitionen und im Konsum kommen irgendwann auch auf weiteren Stufen der Wertschöpfungskette und in allen Sektoren der Volkswirtschaft an. Der Bau ist die Lokomotive unserer Konjunktur. Wenn vorne Bremsklötze im Weg liegen, stockt der ganze Zug bis zum letzten Waggon“, sagt Handwerk BW-Präsident Rainer Reichhold. „Wir glauben zwar, dass die Landesregierung diese Erkenntnis teilt, wir befürchten nur, dass sie aus der Erkenntnis keine Handlungen ableitet“, so Reichhold weiter.

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BVMB: "Bauen muss in der Bundesregierung endlich zur Chefsache werden!"

Verband sieht die Bauwirtschaft „im Stich gelassen“

(05.04.2024) Die aktuellen Zahlen (März) des Statistischen Bundesamts verheißen für die Bauwirtschaft nach wie vor nichts Gutes: Die Zahl der eingegangenen Aufträge ist im Januar 2024 erneut zurückgegangen – diesmal um weitere 7,4 Prozent gegenüber dem Vormonat Dezember. Auch der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe ist weiter rückläufig. Im Vergleich zu Januar 2023 ging er um 5,3 Prozent zurück.

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Terminhinweis BGH: Beteiligung des obsiegenden Anfechtungsklägers an den Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?

(05.04.2024) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren darüber zu entscheiden, ob Wohnungseigentümer nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtung an den der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auferlegten Prozesskosten beteiligt werden dürfen.

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Woh­nungs­bau­kri­se: Bau­wirt­schaft for­dert drin­gend Ge­gen­maß­nah­men der Lan­des­re­gie­rung

„Hes­sen­geld“ als Vor­bild für ba­den-würt­tem­ber­gi­sche Maß­nah­men

(04.04.2024) An­ge­sichts der sich dra­ma­tisch zu­spit­zen­den Woh­nungs­bau­kri­se for­dert die Lan­des­ver­ei­ni­gung Bau­wirt­schaft Ba­den-Würt­tem­berg die Lan­des­re­gie­rung er­neut nach­drück­lich zum Ge­gen­steu­ern auf. „Wir ver­mis­sen auf Lan­des­ebe­ne nach wie vor je­des Kon­zept zur An­kur­be­lung des Woh­nungs­baus. Sen­kung der Grund­er­werb­steu­er – Fehl­an­zei­ge. Aus­bau der so­zia­len Wohn­raum­för­de­rung – Fehl­an­zei­ge. Sons­ti­ge Un­ter­stüt­zun­gen, ins­be­son­de­re für pri­va­te Bau­her­ren – Fehl­an­zei­ge.“ Ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Möl­ler ver­steht die Lan­des­re­gie­rung nicht: „An­de­re Bun­des­län­der ma­chen es uns vor – Ba­den-Würt­tem­berg muss die dort um­ge­setz­ten Ide­en nur auf­grei­fen, statt wie bis­her un­tä­tig zu blei­ben!“

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Brummer und Pollen aussperren mit effektivem Insekten- und Allergikerschutz

(03.04.2024) Damit die schöne Jahreszeit auch in den eigenen vier Wänden zum ungeteilten Genuss wird, müssen störende Insekten ebenso wie Blütenstaub draußen bleiben. Wie man sich mit guter Technik schnell und sicher Ruhe vor Brummer, Spinnen und Co. verschafft, weiß der Verband Fenster + Fassade (VFF).

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Formularmäßige Quotenabgeltungsklausel ist unwirksam!

(28.03.2024) Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.03.2024, mit dem er sein Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 242/13, IMR 2015, 268, bestätigt.

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