BVerwGEin Teil der Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg unzulässig

Sep. 17, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(17.09.2021) Ein Teil der Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 16.09.2021 entschieden.

Quelle: IBR News
Link: BVerwGEin Teil der Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg unzulässig

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB