BVerwG zu Elbvertiefung: Planfeststellungsbeschlüsse zu Fahrrinnenausbau vorerst nicht vollziehbar

Feb. 10, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(10.02.2017) Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen.

Quelle: IBR News
Link: BVerwG zu Elbvertiefung: Planfeststellungsbeschlüsse zu Fahrrinnenausbau vorerst nicht vollziehbar

Ähnliche Beiträge

5 AZR 79/25

Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005 (MTV ERA)

Klimaanlage für alle!

(24.07.2026) Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon durch Beschluss gestattet wird; bei späterer Nutzung voraussichtlich auftretende Geräusche...

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im Mai 2026: +3,3 % zum Vormonat

Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,5 % gestiegen (24.07.2026) Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Mai 2026 gegenüber April 2026 kalender- und saisonbereinigt um 3,3 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt...