Das LSG NRW hat die Tätigkeit eines landeskundlichen Beraters und Übersetzers bei der Bundeswehr als grundsätzlich sozialversicherungspflichtig eingestuft. Im konkreten Fall hielt es jedoch die Ansprüche des Übersetzers auf Beitragszuschüsse zur GKV für verjährt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bundeswehr: Landeskundlicher Berater und Übersetzer grundsätzlich sozialversicherungspflichtig
