Das Bundeskabinett hat am 16.8.2024 den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor. So werden die Möglichkeiten für eine Beratung und für Gespräche per Videotelefonie erweitert. In den Agenturen für Arbeit soll der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, Versicherungs- und Leistungsrecht vereinfacht und entlastet werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bundesregierung bringt SGB-III-Modernisierungsgesetz auf den Weg
